Personalrat – Ein starkes Team

Unser gewerkschaftliches Engagement setzen unsere Personal- räte in den örtlichen Personalratsgremien (ÖPR) der Polizeiprä- sidien und im Hauptpersonalrat (HPR) am Bayerischen Staats- ministerium des Innern, für Sport und Integration fort. Als Mitglieder oder auch Vorsitzende des jeweiligen Personalrats machen sich unsere Personalräte nicht nur für Deine Belange, sondern für die Interessen aller Beschäftigten stark.
Dafür stehen wir:

Die Rechte und Pflichten, die unsere Personalräte hierbei wahrnehmen, sind in den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) abschließend geregelt. Das stärkste Recht, das sie wahrnehmen können, ist die sogenannte Mitbestimmung. Erst wenn der Personal- rat einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zugestimmt hat, kann die Dienststelle weiter- verfahren. Unter die Mitbestimmung fallen Bereiche wie:

  • Einstellung, Höher- und Rückgruppierung
  • Beförderung
  • Versetzung oder Abordnung, auch nach der Ausbildung
  • Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeit
  • Regressansprüche
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Technische Überwachung des Verhaltens oder der Leistung

Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der weiteren gesetzlichen Vorgaben gibt es Verfahren, bei denen der Personalrat erst kurz vor Abschluss oder auch gar nicht in Kennt- nis gesetzt wird. Hier kommt es auf Dein Tätigwerden an. Deshalb gilt grundsätzlich: Sprich bei allen Fragen rund um den Dienst Deine Personalräte frühzeitig und aktiv an. Da die Rechte des Personalrats normiert sind, gibt es leider auch Vorgänge, bei denen der Personalrat nicht weiter helfen kann. In diesen Fällen kommt es dann auf die Unterstützung durch die Gewerkschaft an.

Unabhängig davon haben unsere Personalräte stets ein offenes Ohr für Dich und stehen Dir als Ansprechpartner für ein vertrauensvolles Gespräch gerne zur Verfügung.