Thema Jobrad

Das JOBRAD kommt im Sommer 2023.

Das Besoldungsrecht soll bis zum Sommer 2023 soweit geändert werden, dass eine „Entgeldumwandlung“ auch bei den Bezügen stattfinden kann.

Aber was heißt denn eigentlich Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des zugesicherten Entgeltes nicht ausgezahlt, sondern für die Leasingraten (oder Ratenkauf o.ä.) eines Fahrrades verwandt. Der Arbeitgeber wickelt das direkt ab. Der Staat „fördert“ diese Form der Finanzierung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden. Entgeltumwandlung war bis jetzt nur zu Zwecken der Alterssicherung möglich. 

Für alle möglich?

Die Entgeltumwandlung wird zuerst für die Beamten möglich sein. Allerdings muss uns bewusst sein, dass Beschäftigte in höheren Besoldungsgruppen leichter einen Teil ihres Einkommens umwandeln können als niedrige Besoldungsgruppen. Der umzuwandelnde Teil wird nicht ausbezahlt. Beschäftigte in niedrigen Besoldungsgruppen können nicht so leicht auf einen Teil ihres Einkommens verzichten.

Für den Tarifbereich wird dies unter Umständen erst mit dem neuen Tarifvertrag kommen. Ob dies jedoch sinnvoll erscheint ist weiterhin strittig.

Im folgenden noch die Probleme die mit einer Entgeldumwandlung einhergehen können:

Auswirkung auf Sozialversicherung:

Von dem Teil des Entgeltes, der umgewandelt wird, werden keine Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt. Auf diese Weise sinken die individuellen Ansprüche des Arbeitnehmers, denn die berechnen sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Entgeltumwandlung bedeutet also:

– weniger Krankengeld

– weniger Arbeitslosengeld

– niedrigere Rentenansprüche.

Es sinken nicht nur die individuellen Ansprüche des Einzelnen, sondern auch die Beitragseinnahmen. Wenn am Ende das Geld in der Sozialversicherung nicht reicht, müssen Steuermittel zugeschossen werden. 

Unser Vorschlag:

Wenn es dem Arbeitgeber so wichtig ist, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, steht es ihm frei, Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs aus eigenen Mitteln anzuschaffen und zur Nutzung zu überlassen. Dazu braucht es nicht den Umweg einer im Ergebnis arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung.

Deutsche Polizei
DP Landesjournal Bayern Mai 2024