Interview mit Herrn Polizeipräsident Thomas Hampel, PP München, zum Thema „Body-Cam“ – Rolle im Disziplinarverfahren

Am Freitag, 12.09.2025 empfing Herr Polizeipräsident Thomas Hampel, PP München, den Landesvorsitzenden der GdP Bayern, Florian Leitner, und dessen Stellvertreter Jan Pfeil. Die Idee zum Interview war beim gegenseitigen Austausch am Deutschen Präventionstag in Augsburg entstanden: Was bedeutet der Einsatz der „Body-Cam“ für die eingesetzten Polizeikräfte, welche Wirkungen sind festzustellen? Zu diesem Themenfeld hatte die GdP Bayern folgende Fragen im Gepäck:

Florian Leitner: Herr Hampel, als Präsident des Polizeipräsidiums München sind Sie der oberste „Chef“ der Disziplinarbehörde für die Bayerische Polizei. Wie viele Fälle laufen da in einem Jahr über Ihren Schreibtisch?

PP Hampel: Über meinen Schreibtisch laufen alle Disziplinarverfahren, die Beamte des PP München betreffen, sowie die schwerwiegenderen Fälle aus allen anderen Präsidien der Bayerischen Polizei und des Landesamt für Verfassungsschutz. Schwerwiegendere Fälle sind dabei all diejenigen, in denen eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Raum steht. Hinzu kommen die Fälle, die in Pension befindliche Polizeibeamte betreffen.

Im vergangenen Jahr wurden bayernweit etwa 150 Disziplinarverfahren eingeleitet, 14 davon im Bereich des PP München. Das ist statistisch weniger als in den Jahren zuvor, in denen im Mittel bayernweit rund 250 Verfahren eingeleitet wurden. Die Verfahrensmenge liegt aber weit unter den „gefühlten“ Werten, von denen oftmals ausgegangen wird. Insbesondere ist es mir ein Anliegen an dieser Stelle klarzustellen, dass nicht jedes Strafverfahren zu einem Disziplinarverfahren führt. Dies gilt im besonderen Maße für Strafverfahren den Bereich Körperverletzung im Amt betreffend.

Jan Pfeil: Die Zahlen der Fälle mit Gewaltanwendung gegen Einsatzkräfte (GewaPol) sind leider in einem kontinuierlichen Aufwärtstrend. Nehmen Sie wahr, dass auch damit verbunden die Vorwürfe gegen Kollegen zunehmen?

PP Hampel: Zunächst ist festzustellen, dass die Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte insgesamt in den letzten Jahren leicht rückläufig sind. Im Polizeipräsidium München hatten wir im 10-Jahres-Vergleich zwar einen Anstieg von +10,4 %. Allerdings verzeichneten wir den Höchststand 2020 mit über 8.500 GewaPol-Fällen. 2024 lagen wir bei knapp 7.400 Fällen. Was uns allerdings große Sorge bereitet und nachweislich ansteigt, sind die körperlichen Angriffe und deren Qualität! 2024 wurden im Bereich des PP München 609 Einsatzkräfte verletzt. 2015 waren es 331. Damit hat sich die Zahl der Verletzten in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt.

Im Gegensatz dazu kann ich keine Zunahme der Vorwürfe gegen Kolleginnen und Kollegen feststellen. Zwar unterliegt sowohl das Beschwerdeaufkommen als auch die Zahl der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe gegen Kolleginnen und Kollegen Schwankungen. Letztes Jahr gab es beispielsweise gegenüber den Vorjahren ein leichtes Plus an Beschwerden, die Zahl der Strafverfahren ist demgegenüber ziemlich konstant. 2024 waren es im Bereich des PP München über 300 Beschwerden und fast 300 Strafverfahren. Wie bereits erwähnt, gibt es keinen Automatismus, dass auf ein Strafverfahren ein Disziplinarverfahren folgt. Von den oben erwähnten 14 Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2024 beispielsweise bezieht sich ein Großteil auf Strafverfahren, die ein außerdienstliches Verhalten zum Gegenstand haben. Aber auch schriftliche Beschwerden wie „warum dürfen solche Leute hier demonstrieren“ oder „die Polizei kam zu spät zur Ruhestörung“, etc. fallen unter diese Rubrik.

Dem muss man zudem auch die große Menge an Bürgerkontakten gegenüberstellen. Wir sprechen hier von 311.000 Einsätzen der Polizei München im letzten Jahr. Das heißt, dass über 99,8% aller Einsätze vollkommen beanstandungsfrei ablaufen. Daher weiß ich, dass unsere 5.370 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten absolut professionell und gewissenhaft ihren Dienst verrichten.

Beschwerden ohne strafrechtlichen Gehalt werden präsidiumsintern bearbeitet. Strafrechtlich relevante Vorgänge werden an das zuständige Dezernat 13 des BLKA abgegeben. Am Ende der jeweiligen Prüfung steht jedoch in der überwiegenden Zahl der Fälle, dass das jeweilge Verhalten nicht zu beanstanden war.

So sehr ich die Belastung der von derartigen Verfahren betroffenen Kolleginnen und Kollegen nachvollziehen kann: Dass Vorwürfe erhoben und unabhängig überprüft werden können, entspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Selbstverständnis, sondern ist im Sinne von uns allen. In den meisten Fällen entlastet das Ergebnis der Überprüfung die Kolleginnen und Kollegen und  bestätigt – unabhängig – die Qualität der Arbeit, die Tag für Tag geleistet wird.

Florian Leitner: Die aktive Nutzung der Body-Cam ist – entgegen dem Trend im Deliktfeld GewaPol – eher rückläufig.  Gibt es dafür aus Ihrer Sicht eine Erklärung?

PP Hampel: Hier sagen die Zahlen in München, die sich vergleichen und auswerten lassen, etwas anderes. Bei der Erfassung von GewaPol-Fällen werden auch Aussagen zur Body-Cam erhoben, nämlich in den Kategorien „mitgeführt und eingeschaltet“, „mitgeführt“ und „keine“. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2024 bei allen GewaPol-Fällen die Anzahl der eingeschalteten Body-Cams von 24,6% auf 31,4% bzw. von 356 auf 420 Fälle. Das waren also 420 GewaPol-Fälle, bei denen aktiv Aufzeichnungen gefertigt wurden, die dann anschließend auch im Strafverfahren einfließen konnten. Das zeigt zum einen, dass die Akzeptanz dieses Einsatzmittels weiter steigt. Außerdem muss man bei dieser Zahl berücksichtigen, dass von einigen Einsatzkräften keine Body-Cam mitgeführt werden kann oder es taktisch keinen Sinn macht (z.B. ZEG).

Mitgeführt und nicht eingeschaltet wurde die Body-Cam in den Jahren 2023 und 2024 in 88 Fällen. Das lässt sich vor allem mit der Einsatzdynamik erklären, oder der Rechtslage. Das Einschalten der Body-Cam, auch im Pre-Recording, ist in Wohnungen beispielsweise rechtlich an engere Voraussetzungen geknüpft, als im öffentlichen Raum.

Unabhängig von GewaPol wurde die Body-Cam 2024 in München übrigens ca. 5.000-mal aktiviert, also aktiv vom Pre-Recording in den Aufzeichnungsmodus versetzt.

Wir haben in der Vergangenheit vor allem die interne Öffentlichkeitsarbeit forciert, z.B. durch Kurzvideos, die auf der Intranet-Seite der „Verfahrenskoordination Body-Cam“ abrufbar sind. Dabei kommen Einzeldienstkräfte, die Staatsanwaltschaft und eine Dienststellenleiterin zu Wort. Uns ist ein offener Umgang und Erfahrungsaustausch sehr wichtig, um die Akzeptanz der Body-Cam weiter zu erhöhen. Inzwischen wird sie auch beim PE-Training und in der Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei integriert, um das Mitführen und Einschalten zu einem Selbstverständnis zu entwickeln. All diese Maßnahmen stützen sich auf unseren wissenschaftlich basierten Auswertungen einer Masterarbeit an der DHPol in 2023, die viele Kolleginnen und Kollegen aktiv mit ihrer Beteiligung an der Umfrage unterstützt haben, wofür ich sehr dankbar bin.

Es gibt zwar ganz vereinzelt Fälle, bei denen Body-Cam-Aufzeichnungen dafür sorgen, dass Strafverfahren gegen Polizeibeamtinnen oder -beamte eingeleitet wurden. Sowas spricht sich natürlich herum und kann die Akzeptanz schmälern. Allerdings sollte man einerseits beachten, dass bei diesen wenigen Einzelfällen zum Teil erhebliches Fehlverhalten „dokumentiert wurde“. Dem gegenüber stehen sehr viele Einsätze, bei denen die Body-Cam-Aufnahmen die Kolleginnen und Kollegen gegen Vorwürfe geschützt haben. Durch die Verfahrenskoordination Body-Cam ist mir ein Fall aus Nordbayern bekannt, bei dem nach einer Gewahrsamnahme Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt erhoben wurden. Diese konnten letztlich durch die vorhandenen Body-Cam-Aufzeichnungen schnell und vollumfänglich ausgeräumt werden. Gegen die betroffenen Kollegen wurde kein Verfahren eingeleitet. Der Beschwerdeführer hingegen hatte sich wegen Falscher Verdächtigung zu verantworten und wurde später auch deswegen verurteilt. Der vorsitzende Richter lobte vor allem die Vorgehensweise (Aufzeichnung der Body-Cam) der eingesetzten Kollegen mit den Worten „So eine professionelle Polizeiarbeit wünscht man sich“. Ohne die Aufzeichnung wäre das nicht möglich gewesen.

Jan Pfeil: Bilder sagen mehr als tausend Worte – Aufnahmen der Body-Cams sind im Strafverfahren meistens ein sehr wertvolles Beweismittel. Gilt das auch im Disziplinarverfahren? Ist hier die Wirkung eher „entlastend“ und dient mehr dem Schutz der Kollegen?

Nach strafrechtlich relevanten Vorwürfen werden zunächst die Strafverfahren geführt und anschließend geprüft, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. In beiden Verfahren gelten die gleichen Beweisgrundsätze. In den überwiegenden Fällen können strafrechtlich relevante Beschuldigungen ausgeräumt werden, sodass es gar nicht erst zu einem Disziplinarverfahren kommt.

Wenn zudem noch Body-Cam-Aufzeichnungen vorhanden sind, führt das in den allermeisten Fällen umso schneller zu einem Abschluss des Strafverfahrens zugunsten unserer Kolleginnen und Kollegen. In diesen Fällen wird schon kein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Nochmal zur Erinnerung: 2024 wurden wegen erhobener Vorwürfe gegen Polizeibeamte in München fast 300 Strafverfahren eingeleitet. Bei den Disziplinarverfahren waren es 14! Und davon bezog sich die Mehrzahl auf Fehlverhalten ohne unmittelbaren Dienstbezug. Das lässt nur einen Rückschluss zu: Die meisten Vorwürfe sind haltlos und die Body-Cam unterstützt hervorragend dabei, die korrekte Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu belegen. Vor allem kürzen vorhandene Body-Cam-Aufnahmen Verfahrensdauern ab.

Ich begrüße jedes Verfahren ausdrücklich, das zügig aufgrund entlastender Aufzeichnungen beendet werden kann, denn es bedeutet vor allem auch eine geringere psychische Belastung für unsere Kolleginnen und Kollegen.

Florian Leitner: Es gibt immer wieder Gerüchte in der Kollegschaft, dass Aufnahmen der Body-Cam aus einem Strafverfahren, in dem keine Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte im Vorfeld erhoben worden waren, nach Sichtung durch die Justiz zu (Disziplinar-)Verfahren gegen Polizisten geführt haben. Ist Ihnen ein solcher Fall bekannt?

PP Hampel: Wenn es zu Strafverfahren Body-Cam-Aufzeichnungen gibt, werden diese natürlich im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesichtet, sowohl von den ermittelnden Beamten, als auch von der Justiz. Wenn hierauf eindeutig strafbares Handeln durch Polizeibeamte erkennbar ist, muss das natürlich zur Anzeige gebracht werden. Wir unterliegen hier schließlich dem Legalitätsprinzip.

Das sind absolute Einzelfälle. Aber die wollen wir natürlich auch wissen. Die Schwelle zur Strafverfolgung ist hier aber auch sehr hoch. Wenn einem Beamten bei einem hochemotionalen Einsatz, vielleicht sogar verbunden mit einem Risiko für die eigene Gesundheit, mal etwas verbal herausrutscht, hat das nicht automatisch eine Anzeige z.B. wegen Beleidigung zur Folge. Das ist auch die Sichtweise der Staatsanwaltschaft in München.

Selbstverständlich darf aber eine sozialadäquate Kommunikation den Rahmen des Sagbaren nicht über Gebühr strapazieren.

Zudem bitte ich zu bedenken, dass bei vielen Polizeieinsätzen das Handy von Umstehenden schnell verfügbar ist. Inzwischen wird sowieso vieles, was wir tun, gefilmt. Die Body-Cam schafft hier „Waffengleichheit“. Denn in Zeiten von KI und Deepfakes haben wir ein „integres“ Einsatzmittel, das nicht verfälscht werden kann und außerdem auch die Vorgeschichte aufnimmt. Videos von außen bergen immer die Gefahr, dass sie bewusst nur das zeigen, was für die Polizei negativ ausgelegt werden kann, insbesondere wenn es aus dem Kontext gerissen wird.

Um aber nochmal auf die Frage zurückzukommen: Ich kenne einen aktuellen Fall von einer Festnahmesituation, bei der einer der einschreitenden Polizeibeamten verbal sehr über die Stränge geschlagen hat. Das ist alles mittels Body-Cam dokumentiert. Aufgrund des derzeit laufenden Verfahrens kann ich mich nicht weiter dazu äußern. Aber der Wortlaut und das Gesagte ist aus meiner Sicht inakzeptabel und übersteigt die strafrechtliche Schwelle bei Weitem.

In den letzten fünf Jahren gab es im Bereich des PP München nur einige wenige solcher Fälle.

Derartige Geschehnisse werden außerdem auch regelmäßig von Dritten wahrgenommen und werfen ein schlechtes Bild auf den gesamten Berufsstand und diejenigen, die Tag und Nacht hochprofessionell und engagiert „ihren Kopf für die Sicherheit hinhalten“.

Jan Pfeil: Wie sehen Sie die Zukunft der Body-Cam im polizeilichen Alltag? Werden die Kapazitäten ausgebaut?

PP Hampel: Ich bin überzeugt, dass die Body-Cam ein hervorragendes Einsatzmittel ist, das immer wichtiger wird, nicht nur präventiv, sondern gerade auch als Beweismittel. Im Falle von Straf- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte sind Body-Cam-Aufzeichnungen in den allermeisten Fällen ein entlastendes Beweismittel. Das sage ich ganz deutlich und wiederhole mich gern!

Nicht vergessen werden darf zuletzt der Fortschritt durch KI: Schon heute ist die Unterscheidung zwischen „echten“ Videos und KI-generierten Aufnahmen äußerst komplex und zeitaufwändig. Prognosen weisen in die Richtung, dass eine Unterscheidung in nicht allzu ferner Zukunft kaum mehr möglich sein wird. Gerade daher ist ein sicheres Beweismittel, versehen mit einem digitalen Stempel, gewissermaßen ein „Beweismittel mit Herkunftszertifikat“, von immer größerer Bedeutung.

All das führt dazu, dass die Body-Cam als Einsatzmittel nicht mehr wegzudenken ist. Die Kapazitäten werden weiter ausgebaut. Schon jetzt steht jeder Polizeibeamtin und jedem Polizeibeamten eine Body-Cam zur Verfügung. Wir wollen daher unbedingt weiter an der Akzeptanz arbeiten. Unterstützen Sie uns gern dabei. Aktuell führt die Bayer. Polizei ein Vergabeverfahren durch. Ich bin überzeugt, dass uns die nächste „Body-Cam-Generation“ hier noch mehr Vorteile für unsere Kolleginnen und Kollegen bringen wird. Die Ergebnisse, die wir aus der bayernweiten Befragung unserer Beschäftigten gewonnen haben, fließen hier unmittelbar mit ein. Das war auch mir persönlich ganz wichtig, dass insbesondere die Erfahrungen unserer Einzeldienstkräfte in die Weiterentwicklung der Body-Cam einfließen.

Für mich steht fest: Den technischen Fortschritt können und wollen wir nicht aufhalten, ganz im Gegenteil. Wir sollten daher alles uns Mögliche tun, um Schritt zu halten und unseren Kolleginnen und Kollegen das bestmögliche Einsatzmittel an die Hand zu geben. Gerade im Hinblick auf die gestiegene Zahl der verletzten Kolleginnen und Kollegen, kann die Body-Cam auch dazu beitragen, dass Gewalttäter konsequent abgeurteilt werden und die Zahl der verletzten Einsatzkräfte wieder zurückgeht.

Hier muss klar sein: Wer eine Polizistin oder einen Polizisten angreift, greift den Rechtsstaat als solches an und damit auch alle Bürgerinnen und Bürger.

Florian Leitner: Lieber Herr Hampel, herzlichen Dank für die offenen Worte und Ihre Zeit, das Interview mit uns zu führen!

PP Hampel: Sehr gerne, es ist ein Thema, dass auch mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ihren bayerischen Kolleginnen und Kollegen aus der Leserschaft möchte ich unbedingt den Podcast der „Verfahrenskoordination Body-Cam“ im Intrapol und die auch dort veröffentlichten Aussagen von Frau Oberstaatsanwältin Leiding, von der Staatsanwaltschaft München I, empfehlen.

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern Januar 2026