Beförderungsauswahl Mai 2026

Für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.05.2026 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.

Beförderungen nach A 9 + Z:

Von 1.508 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 56 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

  1. in der letzten Beurteilung (2023 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
  2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2023) eine Gesamtzahl von mindestens 53 Punkten erreicht haben,
  3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2020) von mindestens 9 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020,
  4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 131 Monaten aufweisen.

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

GdP Aktuell mit der Beförderungsauswahl für Mai 2026 als PDF-Download:

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern April 2026