Beförderungsauswahl September 2026

Für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2026 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.

Beförderungen nach A 9 + Z:

Von 1.516 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 41 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

  1. in der letzten Beurteilung (2023 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
  2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2023) eine Gesamtzahl von mindestens 53 Punkten erreicht haben,
  3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2020) von mindestens 9 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020.

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

Die Beförderungsvoraussetzungen für eine Beförderung nach A 9 + Z sind zum 01.09.2026 gestiegen, da 40 (neue) Beamtinnen und Beamte mit einem entsprechend hohen Prädikat in der Beurteilung im aktuellen Statusamt ihre Mindestbewährungszeit zum 01.09.2026 erfüllt haben.

GdP Aktuell mit der Beförderungsauswahl für September 2026 als PDF-Download:

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern Juni 2026