Der entsetzliche menschenverachtende islamistisch motivierte Anschlag am Rande des CSD in Berlin hat uns bis ins Mark erschüttert. Wieder wird uns vor Augen geführt, dass es 100-prozentige Sicherheit nicht gibt und wieder wird auch deutlich, dass es Menschen in unserer Mitte in unserem Land gibt, denen andere Menschenleben völlig egal sind! Mit solchen Anschlägen soll Angst und Schrecken verbreitet und damit Verunsicherung in der Bevölkerung gesäht werden, um das Vertrauen in den Staat ins Wanken zu bringen und unsere demokratischen Grundwerte zu erschüttern.
„Unsere Gedanken sind bei den Opfern und deren Angehörigen. Es ist entsetzlich, dass erneut ein polizeibekannter Täter, der unter Überwachung stand, mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge gerast ist und wieder ein Todesopfer sowie zahlreiche teils schwer verletzte Personen zu beklagen sind. Damit dürfen und können wir uns niemals abfinden,“ sagt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Florian Leitner.
Wir müssen uns erneut die Frage stellen, ob unsere bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausreichen und ob diese auch tatsächlich ausgeschöpft werden! Bedauerlicherweise führen solche traurigen Anlässe wie dieser Anschlag nicht dazu, dass ein sachlicher Diskurs geführt wird, wie Freiheit und Sicherheit in angemessenem Maße umgesetzt werden. Vielmehr wird berechtigten Forderungen nach einem Ausschöpfen bestehender rechtlicher Möglichkeiten und nach erforderlichen neuen Befugnissen für unsere Sicherheitsbehörden das vermeintliche Totschlagargument des Datenschutzes entgegengehalten. Dabei wird übersehen, dass das, was die Ausübung von Freiheit in unserer Gesellschaft erst ermöglicht, nämlich Sicherheit, keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, sondern durch handlungsfähige Sicherheitsbehörden erarbeitet werden muss.
Wir plädieren mit Nachdruck dafür, dass die Bundesländer und der Bund selbstkritisch ihre Polizeigesetze prüfen und bei erkanntem Nachbesserungsbedarf auch zügig in den gesetzgeberischen Prozess eintreten. Aus bayerischer Sicht haben sich die der Bayerischen Polizei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der präventiven Verhängung einer Elektronische Aufenthaltsüberwachung, der sog. Fußfessel, sowie des längerfristigen Präventivgewahrsams insbesondere für Gefährder bewährt. Extremismus und Terrorismus dürfen in unserem Land keinen Raum haben! Erkannte Gefährder müssen engmaschig und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten überwacht und gegebenenfalls auch in Präventivgewahrsam genommen werden. Hier gibt es keine zweite Meinung. Wer menschenverachtend agiert und Menschen töten will muss unter Kontrolle stehen.