Kernkompetenz Rechtsschutz
Polizeibeschäftigte sind in ihrem Dienst hohen Risiken ausge- setzt. Wir leisten Euch daher Beistand bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der dienstlichen Tätigkeit ergeben. Dies können Zivil- und Strafgerichtsverfahren sein oder Streitigkeiten mit der Beihilfe, in Disziplinarsachen und sonstigen Streitfällen im Ver- waltungsverfahren sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Ihre Ansprechpartnerin

Melanie Brokatzky
Volljuristin und Rechtsanwältin
in unserer Rechtsschutz-Abteilung
Bei welchen Streitigkeiten erhalte ich Rechtsschutz?
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht (Bsp.: Schwerbehindertenrecht)
- Beihilfe
- Beurteilungen
- Dienstunfallverfahren
- Disziplinarrechtliche
- Angelegenheiten und Entlassungsverfahren
- Abwehr von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Zivilrechtliche Verfahren (Schmerzensgeld-/Schadenersatzansprüche) und ggf. anschließende Durchführung der Zwangsvollstreckung
- Besoldung
- Beamtenversorgung
Welche Kosten werden von uns getragen?
- Übernahme der Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), keine mit dem Rechtsanwalt geschlossenen Honorarvereinbarungen
- Kostenerstattungen an die Gegenseite
- Gerichts-/Verfahrenskosten
Wie funktioniert GdP-Rechtsschutz:
- Rechtsschutzantrag vollständig ausfüllen. Diesen gibt es auf unserer Homepage unter Formulare des Landesbezirks Bayern-Gewerkschaft der Polizei (www.gdpbayern.de) oder bei Euren Kreisgruppen.
- Dem Rechtsschutzantrag eine ausführliche Sachverhaltsschilderung und sonstige, verfahrens wichtige Unterlagen wie Bescheide, Stellungnahmen, ärztliche Atteste beilegen. Ggf. auf Fristen hinweisen.
- Der Rechtsschutzantrag wird über die zuständige Kreisgruppe an die Rechtsabteilung weitergeleitet.
- Von der Rechtsabteilung bekommt Ihr sodann schnellstmöglich Bescheid.
- Wichtiger Hinweis: Dem oben genannten Rechtsschutz liegt die jeweils gültige Fassung der Satzung nebst Zusatzbestimmungen und der Rechtsschutzordnung nebst Ergänzungsrichtlinien der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Bayern, e. V. zugrunde.
Wer vertritt mich?
- Unsere GdP-Rechtsanwältin Melanie Brokatzky oder
- ein von mir gewählter Rechtsanwalt oder
- ein von der GdP benannter Rechtsanwalt
Bei Fragen rund um den Rechtsschutz:
Gewerkschaft der Polizei,
Landesbezirk Bayern, e.V.
Hansastraße 17, 80686 München
Telefon: 089-578388-70
Telefax: 089-578388-75
E-Mail: rechtsabteilung@gdpbayern.de