Streikhelfer für die Bayerische Polizei

Für die anstehenden Tarifverhandlungen wollen wir Euch ein paar wichtige Informationen rund um das Thema Streik/Warnstreik zukommen lassen. Es ist ein wichtiges Druckmittel seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer und darf – unabhängig von der Zugehörigkeit einer Gewerkschaft
– von allen wahrgenommen werden. Wer seine Rechte kennt, lässt sich nicht einschüchtern.
Im Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz „Koalitions- und Vereinsfreiheit“ wird das wichtigste Instrument für uns Gewerkschafter hergeleitet: Das Streikrecht! Wir haben das Recht zu streiken und einzig uns alleine bleibt es überlassen, davon Gebrauch zu machen! Als Gewerkschaft der Polizei wollen wir Seite an Seite für das Gute einstehen und zusammen mit Euch unsere Forderungen durchsetzen.

Deutsche Polizei
DP Landesjournal Bayern Mai 2024