Alle Jahre wieder … nichts als heiße Luft

Mit großer Enttäuschung und Unverständnis haben wir Gewerkschaftsfrauen zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bayerische Staatsregierung eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr anstrebt.

Das im Jahr 1996 in Kraft getretene Gesetz ist in seiner bestehenden Form für die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst sowie in der Bayerischen Polizei ein zahnloser Tiger.

Bereits seit 2015 kämpfen wir GdP-Frauen in einem großen Bündnis mit Vertreterinnen des DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften sowie den Arbeitsgemeinschaften der Landes- und kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für eine bessere Rechtsgrundlage für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Bayern.

Spätestens mit der Veröffentlichung des Fünften und Sechsten Berichts der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des BayGlG (2016 bzw. 2021) ist wiederholt der Nachweis geführt worden, dass erhebliche Defizite bei der Umsetzung des Gesetzes bestehen wie z. B. in Bezug auf die Stellung und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und der damit verbundenen zeitlichen Freistellung. Mitschuld an diesen Defiziten sind fehlende Sanktionsmöglichkeiten des Gesetzes und der manchmal unzureichende Wille der Dienststellenleitungen.

Unsere Hartnäckigkeit hat sich 2021 positiv ausgewirkt, da im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes eine Expertinnen- und Expertenanhörung zum BayGlG durchgeführt wurde, bei der unsere Ideen für eine Gesetzesnovellierung über den DGB eingebracht werden konnten. Die Hoffnung war groß, nachdem der Ausschuss den Beschluss fasste, die notwendigen Anpassungen zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des BayGlG vorlegen zu lassen und Frau Staatsministerin Scharf in ihrer Regierungserklärung am 5. Juli 2022 ihre Absicht erklärte, das BayGlG noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Die Abkehr von der versprochenen Novellierung stellt für uns eine 180-Grad-Wende dar und zeigt, welch geringen Stellenwert die Bayerische Staatsregierung der Gleichstellung beimisst. Sie ist für uns alle ein herber Rückschlag, da wir uns seit nunmehr acht Jahren mit viel Herzblut für die Gleichstellung engagieren.

Aufgeben ist für uns aufgrund dessen keine Option. Anlässlich unseres frauenpolitischen Frühstücks, zu dem wir traditionell am 8. März Abgeordnete des Bayerischen Landtags einladen, haben wir die dringende Novellierung des BayGlG auf den Tisch gebracht. Und alle Anwesenden haben sich dazu bekannt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Liebe Abgeordnete, wir werden Sie beim Wort nehmen und sie spätestens nach der Konstituierung des neuen Bayerischen Landtages an Ihr Versprechen erinnern. Gerne wirken wir mit unserer Expertise beim Gesetzentwurf im Rahmen des Anhörungsverfahren mit. 

Denn für uns ist das Ringen um eine Gesetzesnovelle kein Selbstzweck, sondern unser ureigenes Anliegen, die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bayerischen Polizei voranzubringen. Denn der Freistaat Bayern ist nicht nur Gestalter der Lebensverhältnisse, er ist auch Arbeitgeber.

Eure
Christiane Feichtmeier

Deutsche Polizei
DP Landesjournal Bayern Mai 2024