Raus aus der 20-Jahre-Falle – Schichtbelastung endlich gerecht ausgleichen

Warum der Ruhestandsbonus für Dienst zu ungünstigen Zeiten dringend eine moderne, dynamische Reform braucht
Illustration mit KI erstellt

Nacht für Nacht, Wochenende für Wochenende halten Kolleginnen und Kollegen den Laden am Laufen. Schichtdienst ist kein Sonderfall. Er ist Systembestandteil der bayerischen Polizei. Und er fordert seinen Preis – gesundheitlich, familiär und sozial. Doch wer nicht genau 20 Jahre durchhält, bekommt am Ende: NICHTS!

Ein starres System trifft auf eine Realität, die längst nicht mehr starr ist.

Der sogenannte Ruhestandsbonus erkennt Schichtdienst nur an, wenn mindestens 20 Jahre Schichtdienst geleistet wurden. Umgesetzt nach dem Prinzip: Ganz oder gar nicht.

Damit gehen alle Kolleginnen und Kollegen leer aus, die aus gesundheitlichen Gründen vorher raus müssen, in familienbedingte oder pflegebedingte Phasen wechseln, durch Dienstpostenwechsel aus dem Schichtmodell fallen oder wenige Monate vor der Grenze versetzt werden. Ein System mit massiven Gerechtigkeitslücken.

Dabei ist die reale Belastung wissenschaftlich belegt. Dienst zu ungünstigen Zeiten erhöht nicht nur das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen, er stört nachhaltig den Schlaf-Wach-Rhythmus, beeinträchtigt die Psyche und das Privat- und Familienleben. Niemand zweifelt daran, wie sehr Schichtdienst belastet. Schichtdienst wirkt nicht plötzlich ab dem 20. Jahr. Er belastet von Anfang an die Gesundheit, die Familie und das soziale Leben.

Aber der Gesetzgeber tut so, als wäre Dienst zu ungünstigen Zeiten erst nach exakt 20 Jahren belastend und nur dann, wenn auch im BayZeit tatsächlich ein Schicht-Rhythmus hinterlegt ist. Das widerspricht jeder belastungsbezogenen Logik und setzt formale Kriterien über die tatsächliche Belastung. Zwischen 19 Jahren und 11 Monaten und 20 Jahren besteht kein relevanter gesundheitlicher Unterschied! Wohl aber ein erheblicher versorgungsrechtlicher.

Die bestehende starre 20-Jahres-Grenze beim Ruhestandsbonus ist kein Zufall. Sie ist eine bewusste politische Entscheidung – gegen eine faire Anerkennung von Schichtdienst.

Der Gesetzgeber zieht hier bewusst eine willkürliche Schranke und benachteiligt Kolleginnen und Kollegen. Nicht, weil sie weniger geleistet haben – sondern weil es finanzpolitisch bequemer ist, weil es verwaltungstechnisch einfacher ist, weil die Anerkennung für die Belastungen im Schichtdienst zu wünschen übriglässt und weil der Mut fehlt, solche Regelugen bewusst neu zu denken. Kurz gesagt ist diese Regelung das Ergebnis von Sparlogik, Verwaltungsdenken und politischem Wegsehen.

Das muss sich dringend ändern!

Stefanie Tschyschesky, Vorsitzende der BG München

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern März 2026