Pressemitteilung der GdP Bayern: Kindesmissbrauch aktiv bekämpfen! Kripo-Befugnisse wieder herstellen

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag entschieden, die sog. „freiwillige Chat-Kontrolle durch Online-Plattformen“ zur Bekämpfung der Kinderpornografie erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Der Europäische Verband der Polizeigewerkschaften (EU.Pol) und sein Präsident, Jochen Kopelke, begrüßen diese Entscheidung des EU – Parlaments und agieren damit Hand in Hand mit der GdP, die sich vehement für eine Verlängerung eingesetzt hat.

„Diese erhebliche sicherheitsrelevante Lücke im Kinderschutz muss sofort wieder geschlossen werden. Hier den Datenschutz vorzuschieben und damit schwerste Straftaten gegenüber den schutzbedürftigsten Individuen unsere Gesellschaft, unserer Kinder, Tür und Tor zu öffnen ist aus meiner Sicht abartig, und verneint jedwede politische Legitimation der Bevölkerung der Abgeordneten,“ so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bayern, Florian Leitner.

Die „freiwillige Chatkontrolle“ ermöglicht es Anbietern von Kommunikationsdiensten, Material zu sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) sowie bestimmte Formen des Online-Groomings freiwillig zu erkennen und den zuständigen Stellen zu melden. Diese Meldungen bilden oft den Ausgangspunkt für Strafverfolgungsbehörden, um Kinder aus laufendem Missbrauch zu retten, Täter zu identifizieren und internationale Netzwerke zu zerschlagen, die in die sexuelle Ausbeutung von Kindern verwickelt sind.

Mit dem Auslaufen der Verordnung Ende April 2026 aufgrund der Gegenstimmen der Abgeordneten des EU-Parlaments entfiel diese Rechtsgrundlage. Dies führte dazu, dass Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa den Zugang zu wertvollen Erkenntnissen und Hinweisen verloren – mit direkten Auswirkungen auf laufende Ermittlungen und den Kinderschutz. „Für Ermittler der Kriminalpolizei, die täglich gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern aktiv kämpfen, bedeutet dies einen erheblichen Verlust entscheidender Ermittlungsansätze und erhöht das Risiko, dass Opfer nicht identifiziert werden“, warnte EU-Pol.-Präsident Jochen Kopelke. Auch BKA-Chef Holger Münch hat deutlich gemacht, dass dieser Schritt der Parlamentarier gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten strafrechtlicher Verfolgung von kinderpornografischen Inhalten im Internet mit sich bringt.

Der GdP-Chef Bayern stellt klar: „Datenschutzregeln sind schön und gut, aber Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden! Bei Kindesmissbrauch gibt es keine Toleranz, sondern vielmehr politische Verantwortung, die Handlungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.“

„Wir erwarten von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, dass sie ihrer Verantwortung zum Schutz von Kindern gerecht werden und den für die Strafverfolgungsbehörden dringend benötigten Rechtsrahmen wiederherstellen.“ so der Landeschef der GdP, Florian Leitner.

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern Juni 2026