Die Verhandlung vorm Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) könnte richtungsweisend für viele Bundesländer und ihre Polizeiaufgabengesetze werden. Ist die Drohende Gefahr verfassungskonform? Das BVerfG selbst hat spätestens mit dem Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz im Jahr 2016 den Rechtsbegriff der drohenden Gefahr eingeführt und damit gleichzeitig die konkrete Gefahr begrenzt.
Mit der Einfügung dieser neuen Gefahrenkategorie der Drohenden Gefahr hat der Bayerische Gesetzgeber und ihm folgend alle anderen Landespolizeigesetzgeber also lediglich eine Schutzlücke geschlossen, die durch die vom BVerfG herbeigeführte Begrenzung der konkreten Gefahr entstand.
Das dagegen gerichtete abstrakte Normenkontrollverfahren von Abgeordneten aus den Parteien FDP, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie eine Verfassungsbeschwerde aus der Zivilgesellschaft argumentierten, dass mit der Einführung der Drohenden Gefahr eine Verlagerung polizeilicher Befugnisse ins Vorfeld konkreter Gefahren beabsichtigt war, und zeichneten das Bild eines polizeilichen Überwachungsstaates. „Diese Normenkontrollklage gegen das BayPAG ist völlig realitätsfremd und zeigt, wie viel Ahnung man von der echten Polizeiarbeit tatsächlich hat.“ so der Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Bayern, Florian Leitner.
Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung stand die Frage, ob der Bayerische Gesetzgeber die Vorgaben des Gerichts zur neuen Gefahrenkategorie korrekt umgesetzt hat. Neben der drohenden Gefahr wurde über die Vorschriften für den verlängerten Gewahrsam, den Einsatz von Explosivmitteln sowie die molekulargenetische Untersuchung von Spurenmaterial unbekannter Herkunft diskutiert.
Die Verhandlung hat aber vor allem auch gezeigt, wie komplex und teilweise anwenderunfreundlich das Polizeirecht mittlerweile geworden ist. „Es kann nicht sein, dass rechtstheoretische Auslegungsfragen und spitzfindige dogmatische Diskussionen auf den Schultern unserer Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden, die täglich den Kopf hinhalten und Handlungssicherheit brauchen.“ resümiert der Landesvorsitzende der GdP Bayern.
Die Bayerische Polizei braucht Rechts- und Handlungssicherheit, und auch die Bevölkerung erwartet einen handlungsfähigen Rechtsstaat und rechtssichere Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Land! Die Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet. „Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah eine Entscheidung trifft und das Polizeirecht nicht noch weiter verkompliziert!“ sagt Leitner.