Amtsangemessene Alimentation: Fristen beachten!

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung bleibt offen, welche Folgen die fortentwickelten Maßstäbe für Bayern haben. Inzwischen erhalten bayerische Beamtinnen und Beamte ablehnende Widerspruchsbescheide zu Widersprüchen aus dem Jahr 2025. Wichtig ist deshalb, die eigene Verfahrenslage genau zu prüfen.

Widerspruchsbescheid erhalten? Die Rechtsbehelfsbelehrung sofort prüfen! Bei ordnungsgemäßer Belehrung muss eine Klage grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim zuständigen Verwaltungsgericht eingehen. Ein erneuter Widerspruch wahrt diese Klagefrist nicht.

Noch kein Widerspruchsbescheid? Dann löst allein die aktuelle Entwicklung keine Klagefrist aus. Schriftverkehr und Eingangsbestätigungen aufbewahren. Wer Ansprüche für 2026 erstmals geltend machen möchte, sollte dies vorsorglich noch im laufenden Haushaltsjahr tun.

Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist in erster Instanz grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt möglich. Sie verursacht aber Gerichtskosten. Ein gewerkschaftlicher Rechtsschutz kann für Massenverfahren nicht gewährt werden, die Kosten für eine Klage müssen selbst getragen werden. Aus diesem Grund muss auch Jede/r selbst entscheiden, ob er/sie Klage einreicht oder nicht.

Als GdP Bayern haben wir für Euch mehrere Musterklagen eingereicht, und werden damit eine juristische Klärung erzwingen.

Muster für einen Widerspruch – Amtsangemessene Alimentation 2026

Muster für eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid – Amtsangemessene Alimentation

GdP Aktuell zur Amtsangemessenen Alimentation als PDF-Download

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern Oktober 2026