Am vergangenen Sonntag kamen Arbeitgebervertreter und Vertreter der Gewerkschaften zu einem Verhandlungsergebnis für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen.
Dieser Abschluss gilt nicht für uns, dennoch hat er in der Regel deutliche Auswirkungen auf unseren Tarifvertrag der Länder (TV-L), bei welchem die erste Verhandlungsrunde ab dem 03. Dezember 2025 verhandelt wird.
Die wichtigsten Punkte des Tarifabschlusses im TVöD im Detail
- Es erfolgt zunächst ab dem 1. April 2025 eine monatliche Tabellenentgelterhöhung in Höhe von 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.
- Ab dem 1. April 2025 steigen die Entgelte für Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende um 75 Euro und am 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro. Zudem wird eine verbesserte Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.
- Die Wechselschichtzulage wird von 105 Euro auf 200 Euro erhöht werden. Die Erhöhung der Schichtzulage erfolgt von 40 auf 100 Euro.
- Es sind Regelungen zur flexibleren Arbeit eingeführt worden, z. B. wird ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf 42 Stunden zu erhöhen, mit entsprechenden finanziellen Zuschlägen. Dieses ist im Rahmen von Dienstvereinbarungen zu regeln.
- Hinsichtlich der Arbeitszeit wird es zukünftig eine Wahlmöglichkeit geben. Die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 bei den Kommunen einheitlich auf 85 Prozent und beim Bund gestaffelt nach Entgeltgruppen erhöht. Es besteht dann die Wahlmöglichkeit, bis zu drei Tage in freie Zeit, entstehend aus der Jahressonderzahlung, umzuwandeln.
- Zudem wird ab 2027 ein weiterer freier Tag als Urlaubstag eingeführt, ebenso auch für die Auszubildenden, Praktikanten und dual Studierenden.
- Die Laufzeit beträgt 27 Monate und endet demnach am 31. März 2027.
- Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs innerhalb der Erklärungsfrist, die mit Ablauf des 14. Mai 2025 endet. Ver.di wird ihre Mitglieder beispielsweise über die Annahme des Verhandlungsergebnisses abstimmen lassen. Bei der GdP ist dies bereits durch die zuständige Bundestarifkommission erfolgt.

Fazit
Aus den Verhandlungen in Potsdam war immer wieder von zähen Verhandlungen zu hören, auch nach der Schlichtungsempfehlung durch zwei unabhängige Verhandler. Selbst das Ergebnis dieser Schlichtung wurde durch die Arbeitgeber in Frage gestellt und ausgelotet, wie man dieses Ergebnis noch drücken könnte. Bis Sonntagfrüh lag kein spruchreifes Ergebnis vor, am liebsten wären manche Vertreter der Arbeitgeber mit einer Nullrunde für das laufende Jahr aus den Verhandlungen gegangen.
Nun liegt das Ergebnis von 3,0% über der diesjährigen Inflationsrate von 2,4%, was als kleiner Erfolg gewertet werden kann. Nur die lange Laufzeit trübt das Ergebnis, kann man in diesen Zeiten nicht voraussehen, in welche Richtung sich die Welt zum 1. Mai 2026 gedreht hat. Erfreulich ist die längst überfällige Erhöhung der Schichtzulagen für Schichtarbeit und Wechselschicht.
Eine Besonderheit ist die freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden/Woche. Dieses Ergebnis kam auf Wunsch der Arbeitgeberseite zu Stande. Auf freiwilliger Basis kann die Arbeitszeit um 3 Stunden verlängert werden (der TVöD sieht eine 39 Stunden/Woche vor) und dadurch zusätzliche finanzielle Zuschläge auf freiwilliger Basis generiert werden. Wichtig zu wissen ist, dass die kommende Bundesregierung plant, diese Zuschläge steuerfrei zu stellen. Auch wichtig ist, dass diese Sondervereinbarung zum 31.12.2029 für beide Seiten einseitig kündbar ist, um nach den bis dahin erworbenen Erfahrungen zu entscheiden, ob diese Vereinbarung weiterhin sinnvoll ist. Ebenso muss angemerkt werden, dass niemand gedrängt werden kann künftig mehr zu arbeiten. Dies geschieht immer auf Wunsch des Beschäftigten.
Ebenfalls neu ist die Wahlmöglichkeit, zusätzlich bis zu drei Tage Urlaub zu generieren, durch Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung (Weihnachts- u. Urlaubsgeld). Ebenso wird hier die Jahressonderzahlung leicht erhöht.
Ab dem Jahr 2027 sind zudem 31 Tage Urlaub vorgesehen. Ein Urlaubstag mehr.

Wie geht es für uns im TV-L weiter?
- Im Juni/Juli 2025 werden wir euch bitten, uns eure Vorschläge zu senden, welche Gehaltssteigerung prozentual gesehen für euch wichtig wäre, bzw. was ihr fordern würdet.
- Ist für euch die Erhöhung der Schichtzulage ebenso wichtig?
- Würdet ihr gerne auch die Möglichkeit haben mehr zu arbeiten und dadurch finanzielle Zuschläge zu generieren? Seht ihr das ganze sehr kritisch? Ist es euch wichtiger die Arbeitszeit auf 39 Stunde/Woche abzusenken?
- Ist es euch beispielsweise wichtig, einen Teil der Jahressonderzahlung auch in Urlaub umzuwandeln zu können?
- Sind euch andere Themen viel wichtiger? Muss an Eingruppierungen für bestimmte Bereiche etwas gefordert werden? Wo drückt euch der Schuh bei unserem Tarifvertrag? Teilt es uns mit!
Gerne dürft ihr euch ab sofort Gedanken machen und euren Tarifvorständen in den Bezirksgruppen eure Vorschläge mitteilen. Nach Ende der Befragung wird ein Querschnitt gebildet und eure Forderungen werden in die Gesamtforderung für die GdP Bayern einfließen. Diese wiederum fließen in das deutschlandweite Forderungspaket ein, welche durch die Bundestarifkommission der GdP vermutlich im Herbst 2025 bekanntgegeben wird. Basisdemokratisch wird hier bei uns wie immer ein Forderungskatalog gebildet.
Eines muss man jedoch nach den Erfahrungen der jetzigen Verhandlungen im TVöD anmerken: Leicht werden die Verhandlungen bei uns nicht. Dies zeigt sich auch dadurch, das zum ersten Mal seit langer Zeit nicht verschriftlicht wurde, dass das Ergebnis nicht auf die Beamtinnen und Beamten im Geltungsberiech des TVöD übertragen werden soll. Der Tenor der beteiligten Verhandler der Gewerkschaften ist eher, dass sich die Beschäftigten der Länder sehr wehren müssen, um ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Letztes Mal ist es uns durch euren Einsatz gelungen, mächtig Eindruck bei den Arbeitgebern zu schinden, indem viele von euch sich am Münchner Odeonsplatz versammelt haben. Gleiches werden wir wiederholen müssen und vermutlich die Teilnehmeranzahl toppen müssen. Jedoch sind wir zuversichtlich, dass wir dies mit eurer Unterstützung schaffen werden.
Tarifbeschäftigte, der Beamtenbereich sowie die Rentner bzw. die Versorgungsempfänger müssen sich solidarisch erklären. Nur so ist ein zielführender Tarifabschluss erstreitbar und nur so ist auch eine Übertragung auf den Beamtenbereich sowie dem Bereich der Versorgungsempfänger, auch beim Freistaat Bayern, überhaupt möglich. Freiwillig wird es von Seiten der Arbeitgeber in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten nichts mehr geben!