Beförderungsauswahl November 2026

Für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2026 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.

Beförderungen nach A 9 + Z:

Von 1.966 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 116 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

  1. in der letzten Beurteilung (2026 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 12 Punkten erreicht haben,
  2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2026) eine Gesamtzahl von mindestens 62 Punkten erreicht haben,
  3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2023) von mindestens 10 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C22-0406-2-86, vom 21.07.2026,
  4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 87 Monaten aufweisen.

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

GdP Aktuell mit der Beförderungsauswahl für November 2026 als PDF-Download:

Deutsche Polizei
DP-Landesjournal Bayern September 2026